Übergangsregelungen für Erweiterungscurricula
Die Übergangsregelung für die Erweiterungscurricula wurde jetzt noch einmal geändert (ausschließlich zum Vorteil der Studierenden).
Es gilt bis 30. September 2009 folgende Regelung:
Studierende der Politikwissenschaft können sich die vollen 60 ECTS anrechnen lassen und zwar aus allen anderen Studienrichtungen. Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
ist nicht mehr notwendig.
Es haben sich also folgende Änderungen (Verbesserungen) ergeben:
- Statt bisher maximal 30 ECTS können jetzt bis zu 60 ECTS angerechnet werden
- Statt einer gewissen Auswahl an Studienrichtungen (GEWI, SOWI, etc.) können jetzt Lehrveranstaltungen von allen Studienrichtungen angerechnet werden
- Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist nicht mehr notwendig
- Auf eine "sinnvolle didaktische Einheit" muss nicht mehr geachtet werden
Die Regelung läuft am 30. September aus und wird leider nicht mehr verlängert, da hierfür die Zustimmung der Studienpräses notwendig wäre, die diese aber verweigert.
Dass heißt dass all jene die von der Übergangsregelung Gebrauch machen wollen ihre absolvierten Lehrveranstaltungen bis 30. September eingereicht haben müssen. Um diese neue Situation zu klären und auf individuelle Probleme eingehen zu können, organisiert die Studienvertretung am 11. Juni 2009 von 13:00-14:00 ein Infofrühstück zu diesem Thema, bei
dem gemütlich bei Kaffee und Kuchen alles nocheinmal erklärt werden wird.