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Übergangsregelungen für Erweiterungscurricula

Nachdem nicht alle Studienrichtungen bis zum Wintersemester 08 Erweiterungscurricula angeboten haben (z.B. die Politikwissenschaft) gibt es eine Übergangsregelung, die noch bis zum 30. September 2009 gilt. Ursprünglich sollte diese Regelung nur bis zum 30. September 2008 gelten, aber aufgrund der derzeitigen Situation an der Uni Wien, ist es vor kurzem glücklicherweise gelungen, die Übergangsfrist noch mal um ein Jahr zu verlängern. Dadurch ist es möglich interessante, zusammenhängende Lehrveranstaltungen zu einem Erweiterungscurriculum zu kombinieren. Allerdings gibt es dazu auch ein paar Einschränkungen. So besagt die Übergangsregelung (die unter http://spl.univie.ac.at/index.php?id=34448 abrufbar ist) dass die Lehrveranstaltungen ,,sinnvolle Ergänzung oder Vertiefung des Politikwissenschaftsstudiums darstellen'' müssen und zusammen eine ,,sinnvolle didaktische Einheit ergeben''. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Anrechnungen gehen wir aber davon aus, dass das sehr liberal gehandhabt werden wird. Wer sich unsicher ist, kann entweder bei Studienassistent Michael Mühlböck nachfragen (Sprechstunden finden sich auf der Seite der Studienprogrammleitung: http://spl.univie.ac.at/index.php?id=5752) oder uns ein Mail schreiben.

Die Lehrveranstaltungen sollten aus Studienrichtungen kommen die der POWI ,,verwandt'' sind. Also geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche, aber auch rechts- und wirtschaftswissenschaftliche. Laut Studienprogrammleitung gehen folgende Studienrichtungen auf jeden Fall in Ordnung: Erziehungswissenschaft, Geschichte, Internationale Entwicklung, Kommunikationswissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie, Philosophie, Soziologie, Sprachkurse (die an einer Einrichtung universitären Charakters absolviert werden), Rechtswissenschaft, Wirtschaftsstudien. Dabei müssen aber nicht alle Lehrveranstaltungen aus derselben Studienrichtung kommen, sondern es können Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Studienrichtungen kombiniert werden. Es ist also auch möglich sich Lehrveranstaltungen, die z.B. an der WU absolviert wurden, anzurechnen. Insgesamt können maximal 30 ECTS angerechnet werden, entweder zusammen oder in zwei 15er Modulen (natürlich kann auch nur ein Modul zu 15 ECTS angerechnet werden). Bei mehr als 15 oder 30 ECTS wird einfach abgerundet.

Die früher in den Übergangsregelungen stehende prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (also Seminar, Proseminar oder Übung) ist nicht mehr notwendig. Es ist also möglich sich nur Vorlesungen als ein Erweiterungscurriculum anzurechnen. Die qualitativen und quantitativen Methoden Vorlesungen (,,Methoden der empirischen Sozialforschung'') sind ja im regulären Studienplan nicht vorgesehen und können deshalb auch im Rahmen der Erweiterungscurricula angerechnet werden. Ebenso die Ringvorlesung aus dem letzten Semester ,,Zur Aktualität der Kritischen Theorie'', sowie die diessemestrige Ringvorlesung ,,Quer zur Wirklichkeit - Kritische Theorie und Gesellschaftskritik''. Wir empfehlen allen, von dieser Übergangsregelung Gebrauch zu machen, da sie zumindest (siehe nächster Artikel) ein bisschen ,,Studieren nach Interesse'' ermöglicht.