Please free me from this liberationWarum die ,,Abschaffung'' der Studiengebühren mehr Mist anschafft als wegschafft
Als ,,historischer Moment'' wurde die Annahme des Initiativantrags 809 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen bei der Parlamentssitzung am 24.09.2008 bezeichnet. Es gab Standing-Ovations, nicht nur in den ZuseherInnenreihen, begleitet von lang anhaltendem Geklatsche und Gejubel. Danach wurde frohgemut verkündet, die Studiengebühren seien hiermit ,,abgeschafft'', der ,,freie Hochschulzugang'' wieder hergestellt und insgesamt die Welt um ein gutes Stück verbessert. Vor allem jene, die die Abschaffung schon eineinhalb Jahre zuvor zu einem ihrer wichtigsten Wahlziele erklärt hatten, konnten sich nun mit Lorbeeren schmücken. Die zeitliche Nähe des Antrags zum Wahltermin war natürlich kein Zufall, wurden bei eben jener Sitzung des Nationalrates ja auch viele weitere schmackhafte Wahlzuckerl beschlossen, die der WählerInnenschaft in den Rachen geworfen werden konnten. Und vielleicht war es ja tatsächlich dieser Antrag, der der SPÖ bei der Nationalratswahl wenige Tage später den entscheidenden Stimmenvorteil gegenüber der ÖVP brachte. Da der Antrag so knapp vor Semesterbeginn abgestimmt wurde, treten die darin beschlossenen Änderungen erst mit Sommersemester 2009 in Kraft. Doch was genau wurde eigentlich beschlossen? Sind die Studiengebühren wirklich abgeschafft? Oder wurden die Studierenden der österreichischen Unis vielleicht wieder einmal ,,verarscht'', wie schon so oft bei diversen Gesetzesänderungen der letzten Jahre [1]?
Neu gemacht statt abgeschafft
Abgeschafft, wie man sich das sinngemäß denken könnte, wurden die Studiengebühren nämlich keineswegs. Liest man sich das ,,Bundesgesetzblatt der Republik Österreich'' vom 2. Jänner 2009 [2] zur ,,Veränderung der Studienbeitragsverordnung'' durch, hat man eher den Eindruck es mit einer Fülle von Ausnahmeregelungen und undurchsichtigen Paragraphen zu tun zu haben, als mit der schlichten Erklärung: Studiengebühren abgeschafft. Davon ist nämlich in dem Gesetzestext nirgends die Rede. Es gibt lediglich eine sogenannte ,,beitragsfreie Zeit'', eine gewisse Zeitdauer also, in der Studierende keinen Studienbeitrag zu entrichten haben. Diese Zeit ist die Mindeststudiendauer des jeweiligen Studiums, zuzüglich zwei Toleranzsemester pro Studienabschnitt für Diplomstudien bzw. pro Studium bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien. So weit, so gut. Man würde meinen, diese Regelung ist nicht viel anders als jene der Familienbeihilfe, die Studierende ja ebenfalls nur beziehen können, wenn sie sich in einem gewissen zeitlichen Rahmen befinden. Beides also hält Studierende dazu an, möglichst rasch, möglichst zielstrebig, letztlich möglichst effizient zu studieren um so möglichst rasch für eine Eingliederung in den allgemeinen Verwertungsprozess zur Verfügung zu stehen. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied zwischen diesen beiden Regelungen. Für das Finanzamt genügt ein gewisser Studienerfolg (Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester sowie mindestens acht Semesterstunden pro Jahr) in einem, dem so genannten Hauptstudium. Wird dieser erbracht, können Studierende theoretisch für beliebig viele weitere Studien inskribiert sein und darin Fächer belegen. Die Regelung für die ,,beitragsfreie Zeit'' bezieht sich jedoch auf alle inskribierten Fächer und untergräbt so jeglichen interdisziplinären Ansatz. Nichts zahlen müssen nur all jene, die brav ein Studium absolvieren und sich dabei nach keinen anderen Studienrichtungen umblicken, die ihr Studium vielleicht sinnvoll ergänzen oder ihm auch diametral entgegengesetzt sein könnten, was beides zu einer ,,Horizonterweiterung'', zu einem Blick über den Tellerrand der mehr oder weniger strikten Studienpläne führen kann. Und wehe man beschließt, zwei Studien zu studieren, mit dem Hintergedanken beide zu Ende zu bringen. Denn dafür müsste man mit beiden Studien immer in der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester bleiben. So wird die ,,Mindeststudiendauer'', ,,die ursprünglich gedacht [war] als Mindestzeit die ein/e Studierende/r auf der Uni verbringen muss, um überhaupt Anspruch auf einen akademischen Grad zu haben'', [3] als Regelstudienzeit präsentiert, ungeachtet der ,,Durchschnitsstudiendauer'', die erstere immer um einige Semester übertrifft.
Wer genug verdient, muss auch nicht zahlen?!
Neben den Voraussetzungen, die man zu erfüllen hat, um in die ,,beitragsfreie Zeit'' zu fallen, gibt es einige weitere Umstände, unter denen man auf Erlass der Studiengebühren ansuchen kann. Abgesehen davon, dass dies mit einem relativ hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist, gehen auch diese Regelungen völlig an der Lebensrealität der Studierenden vorbei. So kann man um Erlass der Studiengebühren ansuchen, wenn man im vorangehenden Semester gearbeitet hat, allerdings nur wenn das ,,Jahreseinkommen (...) zumindest 4.886,14 Euro oder mehr'' beträgt. ,,Dieser Betrag wird jährlich angepasst und entspricht dem höchstmöglichen Jahreseinkommen bei geringfügiger Beschäftigung.''[4] Warum nur Studierenden, die das ganze Jahr zumindest geringfügig beschäftigt waren - denn nichts anderes bedeutet diese Regelung [5] - vom Studienbeitrag befreit werden sollen, andere aber, die nur einige Monate geringfügig beschäftigt waren, vielleicht aber auch das ganze Jahr um weniger Verdienst gearbeitet haben, weiterhin zahlen müssen, entbehrt jeder Logik. Warum also das Nachgehen einer bezahlten Beschäftigung erst ab einer bestimmten verdienten Summe den Studienerfolg beeinflusst und das Studium verzögert, ist völlig unklar. Um Befreiung vom Studienbeitrag können weiters ansuchen: Schwangere, Studierende, die mit Kinderbetreuung beschäftigt sind, Studierende, die Präsenz- oder Zivildienst absolvieren, Studierende, die durch eine langdauernde Krankheit eingeschränkt wurden und Behinderte. Sie alle müssen Nachweise für den jeweiligen Befreiungsgrund bringen, was in einigen Fällen unangenehm und belastend sein kann, und dann auf die langsam mahlenden Mühlen der Bürokratie hoffen.
Finanzielle Situation der Unis
Die finanzielle Situation der Universitäten ist seit Jahren prekär, hat sich aber nun vor allem durch die drastische Kürzung der Mittel des FWF (Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung) noch mehr verschlechtert. [6] Hier ist anzumerken, dass bei der Einführung der Studiengebühren das Budget der Universitäten insgesamt um genau jenen Betrag gekürzt wurde, den die Studiengebühren einbrachten, es wurden also in Wahrheit nur Budgetlöcher ,,gestopft'' [7]. Dies führte zu einem extrem konkurrierenden Verhältnis der Unis, da sich das neue Budget unter anderem daraus errechnete, wie viel Studierende eine Uni hatte, also wie viel sie durch die Studiengebühren einnehmen konnte. Für die Universität Wien bedeutete das einen Gewinn, für viele kleinere Unis jedoch massive Einschränkungen. Durch die neue Regelung des Studienbeitrags wird die budgetäre Situation der Universitäten zweifach verschlechtert: Einerseits durch das Wegfallen der Beträge, die nicht genügend ausgeglichen werden, andererseits aber auch durch den bürokratischen Mehraufwand all der Sonderregelungen, die die Gesetzesänderung mit sich brachte. Diese ,,Verwaltungskosten (...) sind voraussichtlich höher als die abgecashten Studiengebühren'' [8].
Freie Bildung für alle
Es wurde gezeigt, dass die Neuregelung des Studienbeitrags keineswegs eine Abschaffung der Studiengebühren bedeutet, sondern lediglich einige davon befreit. Auch gelten all diese Regelungen weder für ausländische noch für außerordentliche Studierende, auch wenn diese nur noch den ,,einfachen'' Studienbeitrag zu entrichten haben. Es gibt viele Gründe, die gegen diese Neuregelungen sprechen, die nicht zuletzt innerhalb einer kapitalistischen Verwertungslogik argumentieren, etwa das Bestehen auf Interdisziplinarität und das Hinweisen auf die anfallenden Kosten aufgrund des Bürokratieaufwands. Bildung selbst und der Zugang zu ihr sollten frei sein. Frei für alle, egal welchem Geschlecht, welcher Herkunft, welcher sozialen Schicht entstammend, und frei von jeglichen Zwängen und Hierarchien. Dieses Idealbild, so unrealistisch es scheint, darf in der Argumentation um Studiengebühren nicht vergessen werden, will man nicht gänzlich der marktwirtschaftlichen Logik verfallen. Klar ist, dass dieser Idealzustand mit der momentanen Beschaffenheit der Verhältnisse nicht zu vereinbaren ist, was seine Forderung um nichts weniger kräftig macht, da er letztlich auch immer ihre Abschaffung miteinbezieht.
Infos auf einen Blick:
http://www.oeh.univie.ac.at/studieren/studiengebuehren/studiengebuehren-ein-ueberblick.html